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Kolb: Neuregelung der Sicherungsverwahrung gegen Entlassung

26.04.2013, 09:04
Kolb: Verwahrte können frühzeitige Entlassung nicht einklagen. Foto: Jens Wolf
Kolb: Verwahrte können frühzeitige Entlassung nicht einklagen. Foto: Jens Wolf dpa-Zentralbild

Magdeburg - Die Neuregelung der Sicherungsverwahrung in Sachsen-Anhalt wird nach Angaben von Justizministerin Angela Kolb (SPD) die außerplanmäßige Entlassung von Insassen verhindern. Man habe alle Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts pünktlich umgesetzt, erklärte sie am Freitag im Landtag in Magdeburg. Hätte das Land dies nicht gemacht, hätten Sicherungsverwahrte womöglich vorzeitig ihre Entlassung einklagen können. Der Landtag will am Vormittag das neue Gesetz zur Sicherungsverwahrung mit den Stimmen der CDU/SPD-Koalition verabschieden. Der Bereich für Sicherungsverwahrte im Gefängnis Burg war gemäß den Gerichtsvorgaben bereits umgebaut worden.