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Urteil: Zahnarzt darf nicht mehr behandeln

29.04.2013, 19:41

Magdeburg - Ein wegen Körperverletzung verurteilter Zahnarzt ist vorerst mit dem Versuch gescheitert, den Verlust seiner ärztlichen Zulassung zu verhindern. Das Verwaltungsgericht Magdeburg wies seine Klage gegen das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt ab und bestätigte den Entzug der Approbation. Rechtskräftig ist die Entscheidung noch nicht.

Der Zahnarzt habe sich als unwürdig erwiesen, teilte das Gericht am Montag zur Begründung mit. Er war vor einiger Zeit zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden, weil er einem Patienten unter Vollnarkose ohne ausreichenden Befund zwanzig Zähne gezogen hatte. Gefragt hatte er seinen Patienten vorher nicht. Zudem war gegen den Zahnarzt per Strafbefehl eine Geldstrafe wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz festgesetzt worden.