Auch Online-Händler müssen Bioprodukte kontrollieren lassen
Luxemburg (dpa) - Online-Händler, die Bioprodukte vertreiben, müssen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ihre Waren kontrollieren lassen. Die Anwendung gängiger Melde- und Kontrollvorschriften auf den Online- und Versandeinzelhandel sei vollkommen gerechtfertigt, erklärten die Luxemburger Richter. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hatte beklagt, dass die Kamin und Grill Shop GmbH in ihrem Internet-Versand auch Biogewürze vertrieb, aber keinem Kontrollsystem angeschlossen war. Der Bundesgerichtshof hatte den Fall dann an den EuGH verwiesen.