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Strafbefehle müssen in Empfänger-Sprache übersetzt werden

12.10.2017, 09:50

Luxemburg (dpa) - Deutsche Gerichte müssen Strafbefehle gegebenenfalls in die Sprache des Empfängers übersetzen lassen. Das hat der Europäische Gerichtshof im Fall eines niederländischen Autofahrers entschieden. Das Amtsgericht Düren hatte den Mann wegen Unfallflucht zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Strafbefehl war in deutscher Sprache abgefasst. Nur eine Erläuterung - die sogenannte Rechtsbehelfsbelehrung - fügte das Gericht auf Niederländisch bei.