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Überholen mit dem Auto Gilt der Abstand zum Radler oder zur Markierung?

Wer ein Kfz bewegt, muss sich an genaue Mindestabstände halten, wenn er Radfahrende überholen will. Doch was ist, wenn die etwa auf einem Radfahrstreifen fahren - gilt dann der Abstand zur Linie?

11.05.2020, 11:32

Berlin (dpa/tmn) - Minimum 1,50 Meter innerorts und 2 Meter außerorts - so viel müssen Sie mit Ihrem Kfz mindestens beim Überholen von Radlern einhalten.

Dieser Abstand vom Fahrzeug ist stets zu den Radfahrenden selbst zu messen - und nicht etwa zu gegebenenfalls vorhandenen Markierungen von Radverkehrsflächen. Das teilte der Auto Club Europa (ACE) mit.

Seit Ende April gilt für Kraftfahrzeuge in der Straßenverkehrs-Ordnung (Paragraph 5, Absatz 4) ein genau in Metern ausformulierter Mindestabstand beim Überholen von Fußgängern und Fahrern von Fahrrädern und Elektro-Kleinstfahrzeugen.