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Gericht entscheidet Fahrer muss nicht nach Katze unter dem Auto schauen

Katzenliebe kann sehr teuer werden - etwa dann, wenn das Tier von einem startenden Auto angefahren wird und in die Klinik muss. Hätte der Fahrer zuvor nachschauen müssen? Und ist er in der Haftung?

07.08.2020, 03:30

Krefeld (dpa/tmn) - Autofahrer sind vor dem Losfahren nicht dazu verpflichtet nachzuschauen, ob sich eine Katze unter ihrem Wagen versteckt hat. Ist ein Tier dort und wird es verletzt, so muss der Fahrer nicht dafür haften.

Das zumindest zeigt eine Entscheidung des Landgerichts Krefeld (Az.: 3 S 8/19), auf die die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.

In dem Fall hatte ein Mann sein Auto samt Anhänger in einer Spielstraße geparkt, um einen Kunden zu besuchen. Unter dem Fahrzeug versteckte sich die Katze einer Frau. Das Tier konnte draußen frei herumlaufen. Als der Mann losfuhr, wurde die Katze angefahren und musste in eine Tierklinik. Die Kosten von rund 2337 Euro wollte die Frau vom Fahrer erstattet haben, und die erste Instanz gab ihr Recht.

Freilaufende Katze versteckte sich unter Gespann

Das Landgericht wies die Klage im Berufungsverfahren allerdings ab und begründete dies mit der sogenannten Tiergefahr. Es entspricht demnach der tierischen Natur, sich unberechenbar und selbstständig zu verhalten. Gerade freilaufende Katzen verstecken sich typischerweise, befand das Gericht. So kann man nicht wissen, wo sich das Tier gerade befindet. Grundsätzlich muss man nach Auffassung des Gerichts nicht vor dem Start nachsehen, ob sich unter dem Auto eine Katze befindet.

Autofahrer müssen auch aus der Betriebsgefahr ihres Gespanns heraus nicht haften, entschied das Gericht. Vielmehr könne die Besitzerin nicht ihre Katze frei und unkontrolliert laufen lassen und sich nicht um das Tier kümmern, zugleich aber von Teilnehmern am Straßenverkehr entsprechende Sorgfalts- und Schutzpflichten erwarten.

© dpa-infocom, dpa:200806-99-64537/2

Urteil Landgericht Krefeld

Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht