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Vorkaufsrecht abklären Bauvertrag nicht voreilig unterschreiben

Wer ein Grundstück kaufen will, um darauf ein Haus zu bauen, sollte vorsichtig sein. Vorkaufsrechte können die Baupläne verhindern. Was Bauherren dazu wissen müssen.

27.02.2020, 09:29
Andrea Warnecke
Andrea Warnecke dpa-tmn

Berlin (dpa/tmn) - Vor der Unterschrift unter den Bauvertrag brauchen Bauherren Rechtssicherheit. Ist das Grundstück wirklich ins Eigentum übergegangen? Denn Vorkaufsrechte der Kommune können die Pläne durchkreuzen, erklärt der Verband Privater Bauherren (VPB).

Damit Käufer nicht ein sicher geglaubtes Grundstück in letzter Minute verlieren, sollten sie eine Verzichtserklärung einholen. Diese müssen sie beim Notar vorlegen. Erst dann ist der Kauf unter Dach und Fach.

Kommunen haben ein Vorkaufsrecht, damit sie die Entwicklung der Infrastruktur sichern können. Zum Beispiel wenn mittelfristig ein fehlender Kindergarten in dem Gebiet erreichtet werden soll.

Wenn die Kommune dieses Recht nutzen will, muss sie in der Regel denselben Preis zahlen, den der Verkäufer vom potenzialen Käufer erhalten hätte. Während dem Verkäufer keine Nachteile entstehen, können sich die Baupläne künftiger Bauherren letztlich doch zerschlagen.