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Immobilienverkauf Maklervertrag kann mündlich geschlossen werden

Eine Immobilie zu verkaufen ist Arbeit. Deshalb wenden sich viele Verkäufer an einen Makler. Den Vertrag sollten beide Seiten besser schriftlich schließen. Das kann später Ärger ersparen.

25.08.2020, 16:08

Berlin (dpa/tmn) - Wer seine Immobilie verkaufen will, beauftragt damit oft einen Makler. Damit es keine Unklarheiten gibt, sollten Verkäufer und Makler einen Vertrag schließen. Ein solcher Vertrag ist auch eine der Voraussetzungen für den Provisionsanspruch des Maklers.

Gut zu wissen: Maklerverträge bedürfen keiner bestimmten Form, heißt es in dem aktuellen Ratgeber "Meine Immobilie erfolgreich verkaufen" der Stiftung Warentest. Ein Vertrag kann also auch mündlich zustande kommen. Besser ist es aber, einen schriftlichen Vertrag zu schließen.

Geregelt werden sollten in dem Vertrag unter anderem der Beginn und die Laufzeit und die Möglichkeiten zur Kündigung oder Verlängerung. Auch die Höhe der zu zahlenden Maklerprovision beim Abschluss des notariellen Kaufvertrags sollte vertraglich geregelt werden.

Bei einem Alleinauftrag sollte der Ausschluss von anderen Maklern festgeschrieben werden. Alternativ kann aber auch eine Option von mehreren, zeitlich nebeneinander bestehenden Maklerverträgen aufgenommen werden.

Wichtig zu beachten: Der Alleinauftrag muss zeitlich befristet werden und darf nicht länger als ein Jahr dauern. Danach muss ein neuer Vertrag abgeschlossen werden. Ein qualifizierter Alleinauftrag kann nur individuell vereinbart werden. Ein Formularvertrag ist nicht zulässig.

© dpa-infocom, dpa:200825-99-304037/3