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Mietrechts-Tipp Schlüssel verloren? Mieter müssen schnell handeln

Verliert man seinen Schlüssel, ist das immer ärgerlich. Aber anstatt einfach auf den Zweitschlüssel umzusteigen, sollte man den Vorfall umgehend melden und sich mit dem Vermieter über das weitere Vorgehen beraten.

19.08.2019, 04:21

Berlin (dpa/tmn) - Wenn ein Mieter bemerkt, dass er seinen Wohnungs- oder Haustürschlüssel verloren hat, sollte er umgehend den Vermieter informieren. Das rät der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.

Besonders wichtig ist dies dann, wenn der Schlüssel zusammen mit dem Portemonnaie oder einem Adressanhänger abhandengekommen ist und Unbefugte damit problemlos ins Haus oder in die Wohnung gelangen können. Sonst muss der Mieter in der Regel für Schäden aufkommen.

Zur Obhutspflicht des Mieters gehört, auf Sachen aufzupassen, die ihm der Vermieter gibt, und Schäden zu vermeiden. Verliert er etwas, muss er es ersetzen. Das gilt auch für Schlüssel, wenn der Mieter den Verlust zu verantworten hat und die Gefahr besteht, dass jemand anderes den Schlüssel nutzt. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor (Az.: VII ZR 205/13). Unter Umständen springt jedoch die Hausratversicherung ein.

Wie viel ihn der Verlust kostet, kann der Mieter nur begrenzt beeinflussen: Fehlt ein Schlüssel, kann der Vermieter entscheiden, ob ein Ersatzschlüssel für die Mietwohnung angefertigt werden soll, das Türschloss oder gar die Schließanlage des Hauses samt den Türschlössern aller Wohnungen ausgetauscht wird.

BGH-Urteil