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Wartezeit einplanen Welche Versicherung greift bei Schäden durch Starkregen?

Wenn das Wetter mal wieder verrücktspielt und das Haus beschädigt wird, hilft die Wohngebäudeversicherung - aber nicht bei Starkregen. Hier greift ein anderer Gefahrenschutz.

01.03.2019, 10:24
Eine Wohngebäudeversicherung greift nicht, wenn der Schaden durch Starkregen zustande gekommen ist. Hier benötigen Eigentümer einen erweiterten Naturgefahrenschutz. Foto: Marijan Murat
Eine Wohngebäudeversicherung greift nicht, wenn der Schaden durch Starkregen zustande gekommen ist. Hier benötigen Eigentümer einen erweiterten Naturgefahrenschutz. Foto: Marijan Murat dpa

Berlin (dpa/tmn) - Eine Wohngebäudeversicherung deckt nicht automatisch alles ab. Versichert sind Verbraucher zwar gegen Schäden durch Sturm, Feuer oder Hagel, erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.

Nach Schäden durch Starkregen oder Hochwasser greift der Schutz aber nicht. Hier benötigen Eigentümer den erweiterten Naturgefahrenschutz - auch Elementarschutz genannt. Er lässt sich im bestehenden Vertrag in der Regel ergänzen.

Wichtig zu bedenken: Versicherungen kommen erst nach einer gewissen Wartezeit für Schäden auf, erklärt der Branchenverband. In der Regel müssen Versicherungsnehmer ein paar Monate warten, bis sie ihre neue Versicherung in Anspruch nehmen können. Mit dieser Karenzzeit wollen sich die Unternehmen vor Missbrauch schützen.