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Kein Versicherungs-Tarifwechsel nach Geschlechtsumwandlung

21.09.2012, 12:25

Karlsruhe - Vom Mann zur Frau - Von der Frau zum Mann: Eine Geschlechtsumwandlung berechtigt die private Krankenversicherung nicht zum eigenmächtigen Tarifwechsel.

Das berichtet die Fachzeitschrift "recht und schaden" unter Berufung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe. Denn nach Meinung des Gerichts fehlt es an einer rechtlichen Grundlage, die der Versicherung eine solche Tarifänderung erlaube (Aktenzeichen: IV ZR 1/11).

In dem Fall ging es um einen als Mann geborenen Versicherten. Nach einer operativen Geschlechtsumwandlung stufte die Versicherung den Kunden in den höheren Frauentarif ein. Dagegen erhob der Versicherte Klage und bekam vom BGH Recht. Anders als das Landgericht Coburg, das die Klage abgewiesen hatte, befand der BGH, der eigenmächtig vorgenommene Tarifwechsel sei unzulässig. Als unerheblich werteten die Richter insbesondere das Argument der Krankenversicherung, als Frau habe die Klägerin nunmehr eine höhere Lebenserwartung, so dass auch ein höherer Versicherungsbeitrag gerechtfertigt sei.