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Arbeitgeber kann übertarifliches Weihnachtsgeld kürzen

Gut gemeint, aber dann doch nicht machbar: Arbeitgeber können ein übertarifliches Weihnachtsgeld nachträglich wieder kürzen. Dies ist nur unter einer bestimmten Voraussetzung unzulässig.

11.12.2015, 10:20

Berlin (dpa/tmn) - Zahlt der Arbeitgeber mehr Weihnachtsgeld als der Tarifvertrag es vorsieht, kann er diesen Bestandteil unter Umständen kürzen. Darauf weist der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in einer neuen Broschüre hin.

Eine Kürzung ist möglich, wenn der Arbeitgeber bei der Zahlung etwa den Vorbehalt gemacht hat, dass er den übertariflichen Teil freiwillig oder bis auf Widerruf zahlt.

Die Mitarbeiter können dann möglicherweise noch einen Anspruch aus betrieblicher Übung auf das Extra haben. Der besteht in der Regel dann, wenn Arbeitnehmer mindestens drei Jahre hintereinander Weihnachtsgeld bekommen haben. Eine Kürzung kann dann aus diesem Grund unzulässig sein.

Ratgeber zum Thema Weihnachtsgeld