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Leben retten Ersthelfer im Betrieb müssen alle zwei Jahre zur Fortbildung

Bei einem Unfall im Betrieb können ausgebildete Ersthelfer lebensrettende Maßnahmen ergreifen. Damit das Wissen der Ersthelfer auf dem neuesten Stand bleibt, steht ihnen eine regelmäßige Fortbildung zu.

06.09.2018, 11:09
Eine Herzdruckmassage kann Leben retten: Sie hält bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes den Kreislauf in Gang. Foto: Daniel Delang/DRK
Eine Herzdruckmassage kann Leben retten: Sie hält bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes den Kreislauf in Gang. Foto: Daniel Delang/DRK DRK

Berlin (dpa/tmn) - Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, je nach Betriebsgröße eine bestimmte Anzahl von Ersthelfern ausbilden und regelmäßig fortbilden zu lassen. Darauf weist Horst Reuchlein von der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft hin. Die Kosten dafür tragen die Unfallversicherungsträger.

Ersthelfer im Betrieb benötigen alle zwei Jahre eine Fortbildung. Arbeitgeber müssen Mitarbeiter außerdem mindestens einmal jährlich zum Thema Sicherheit im Betrieb unterweisen, wie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung erläutert. Dabei sollten sie auch die Erste Hilfe ansprechen.

So sollten Mitarbeiter etwa erfahren, wer die Ersthelfer im Betrieb sind, wo sie Verbandkästen finden und wie sie am schnellsten einen Notruf absetzen können.

Idealerweise wird ihnen auch konkret vorgeführt, wie sie sich bei einem Unfall richtig verhalten und - falls vorhanden - etwa einen Defibrillator zur Wiederbelebung bei Herzkammerflimmern einsetzen. Hier gibt es automatisierte Modelle mit Sprachsteuerung, die im Notfall Anweisungen geben.

Infos zu Ersthelfern im Betrieb

Infos zur jährlichen Unterweisung rund um Erste Hilfe

Präventionskampagne kommmitmensch