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Recht im Beruf Wer zahlt die Kündigungsschutzklage?

Gegen eine Kündigung können sich Arbeitnehmer vor Gericht wehren. Doch welche Seite trägt am Ende die Kosten für den Prozess? Und wie setzen sie sich zusammen?

28.09.2020, 03:27

Gütersloh (dpa/tmn) - Bestehen Zweifel daran, ob eine Kündigung rechtmäßig war, haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Die Kosten dafür müssen sie selbst tragen. "Das ist in der Tat so", sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh.

In der ersten Instanz müsse jeder, der einen Anwalt beauftragt, die Kosten selbst tragen, führt Schipp aus. Die Gerichtskosten dagegen trägt die Partei, die den Prozess verliert. "Dabei handelt es sich aber um den kleineren Teil", so Schipp.

Die größere Summe entfällt auf die Anwaltskosten. Geht das Verfahren in die zweite Instanz, muss die Seite, die verliert, beide Anwälte bezahlen. Endet das Gerichtsverfahren in einem Vergleich, werden die Kosten für beide Seiten vom Staat erlassen. Die Kosten für den Anwalt sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt und hängen vom sogenannten Streitwert ab. "Der Streitwert wiederum richtet sich nach dem monatlichen Bruttoverdienst", erklärt Schipp.

Der Streitwert werde auf Basis des dreifachen Werts des monatlichen Bruttoverdienstes bestimmt. Verdient ein Arbeitnehmer also etwa 2000 Euro brutto im Monat, liegt der Streitwert bei 6000 Euro. Zur genauen Ermittlung der Anwaltskosten kann dann der Streitwertkatalog genutzt werden.

Zur Person: Johannes Schipp ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh und Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein.

© dpa-infocom, dpa:200925-99-711046/2