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BGH-Strafrichter äußern sich erstmals zu „Cum-Ex“-Geschäften

Von dpa 27.07.2021, 17:38
Eine Figur der blinden Justitia.
Eine Figur der blinden Justitia. Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe äußert sich heute erstmals zur Strafbarkeit milliardenschwerer „Cum-Ex“-Aktiengeschäfte zulasten der Steuerkasse. Das Landgericht Bonn hatte im März 2020 zwei Ex-Börsenhändler aus London zu Bewährungsstrafen verurteilt. Einer von ihnen soll 14 Millionen Euro zurückzahlen, seinen Anteil an den Profiten. Außerdem wurde damals angeordnet, dass von der in den Skandal verwickelten Privatbank M.M. Warburg rund 176 Millionen Euro einzuziehen sind.

Der BGH hatte Mitte Juni über die Revisionen der beiden Angeklagten, der Bank und der Staatsanwaltschaft verhandelt. Nun verkünden die Richterinnen und Richter ihr Urteil. (Az. 1 StR 519/20)

Mit Cum-Ex-Deals hatten Investoren, Banken und Aktienhändler den deutschen Fiskus über Jahre um etliche Milliarden Euro geprellt. Dabei wurden Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Dividendenanspruch um den Stichtag hin- und hergeschoben. Für diese undurchsichtigen Transaktionen ließen sich die Beteiligten Kapitalertragssteuer erstatten, die sie nie gezahlt hatten. Ob sie damit nur ein Steuerschlupfloch ausnutzten oder Steuerhinterziehung begingen, war lange umstritten. Die Karlsruher Entscheidung ist von großer Bedeutung für die strafrechtliche Aufarbeitung des Skandals.