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BGH überprüft erstes Strafurteil wegen „Cum-Ex“-Geschäften

Von dpa 14.06.2021, 17:52
Eine Justitia-Büste thront über dem Eingang eines Gerichts.
Eine Justitia-Büste thront über dem Eingang eines Gerichts. Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe überprüft am Dienstag (10.30 Uhr) zum ersten Mal eine strafrechtliche Verurteilung wegen „Cum-Ex“-Aktiengeschäften zulasten der Steuerkasse. Das Landgericht Bonn hatte im März 2020 zwei Londoner Börsenhändler zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt. Einer von ihnen soll 14 Millionen Euro zurückzahlen - seinen Anteil an den Profiten. Von der in den Skandal verwickelten Privatbank M.M. Warburg sollten rund 176 Millionen Euro eingezogen werden. (Az. 1 StR 519/20)

Mit Cum-Ex-Deals hatten Investoren, Banken und Aktienhändler den deutschen Fiskus über Jahre um etliche Milliarden Euro geprellt. Dabei wurden Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Dividendenanspruch um den Stichtag hin- und hergeschoben. Für diese undurchsichtigen Transaktionen ließen sich die Beteiligten Kapitalertragssteuer erstatten, die sie nie gezahlt hatten. Bis zum Bonner Urteil war offen, ob sie damit nur ein Steuerschlupfloch ausnutzten - oder strafbare Steuerhinterziehung begingen.

Dass der BGH schon ein Urteil verkündet, ist möglich, bei der komplexen Materie aber eher unwahrscheinlich. Revision eingelegt haben beide Angeklagte, die Bank und die Staatsanwaltschaft.