Gericht: Land muss freie Schulen besser finanzieren

Frankfurt (Oder)/Potsdam - Freie Schulen in Brandenburg müssen nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) besser vom Land finanziert werden. Laut Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen im Land Brandenburg (AGFS) könnten nach diesem Urteil Nachzahlungen von etwa 80 Millionen Euro auf das Land zukommen. „Wir freuen uns natürlich. Nun wird es wieder möglich sein, tarifgerecht zu bezahlen“, sagte AGFS-Geschäftsführer Tilo Steinbach der Deutschen Presse-Agentur.
Zunächst hatte die „Märkische Allgemeine Zeitung“ berichtet. Geklagt hatte demnach eine Waldorfschule. Das Gericht machte in seinem Urteil deutlich, dass die Berechnungsgrundlage des Landes für Zuschüsse geändert werden müsse. Das Land orientiert sich bei der Berechnung der durchschnittlichen Personalkosten an der Lehrer-Entwicklungsstufe 4 aus dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder und nicht an der besser bezahlten Stufe 5.
Im Januar 2018 wurde die Anzahl der Entwicklungsstufen von 5 auf 6 erhöht. Die Schule hatte daraufhin vom Land höhere Zuschüsse gefordert und im Juni 2018 Klage erhoben. Aus Sicht des Gerichts sei die Erhöhung der Stufen ein „wesentlicher Umstand“, der die Festsetzung auf Stufe 4 nicht mehr sachgerecht erscheinen lasse.
Laut Steinbach entgehen den Freien Schulen pro Monat und Lehrer dadurch etwa 700 bis 800 Euro. „Das hat uns das Leben schwer gemacht. Als freier Träger kann man natürlich auch etwas umschichten, aber man gerät auch an seine Grenzen“, so Steinbach. Die AGFS vertritt 183 Schulen.
Er könne angesichts knapper Kassen auch die Position des Landes verstehen. Die Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen sei auch zu Gesprächen mit dem Land und zu einem Kompromiss bereit. Der Ball liege aber nun beim Land, so Steinbach. Das Bildungsministerium wollte sich laut Sprecherin bis zum Nachmittag zu dem Urteil äußern.
Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Laut einem Gerichtssprecher kann das Land vor dem Oberverwaltungsgericht Berufung einlegen.