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Gerichte: Kein Schadenersatz für Sturz von Rettungstrage

Von dpa 26.07.2021, 12:00
Eine Statue der Justitia mit einer Waage und einem Schwert in ihren Händen.
Eine Statue der Justitia mit einer Waage und einem Schwert in ihren Händen. Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Braunschweig - Für eine Verletzung beim Sturz von einer Rettungstrage im Harz bekommt ein Patient keinen Schadenersatz. Das geht aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofs hervor, wie das Oberlandesgericht Braunschweig am Montag mitteilte (Az.: III ZR 329/20). Als Sanitäter den Patienten abgelegt hatten, brach ein Rad und die Trage kippte um.

Mit seiner Schadenersatzklage gegen einen Landkreis im Harz scheiterte der Mann beim Landgericht und hatte auch mit der Berufung beim OLG Braunschweig keine Chance (Az.: 9 U 27/20). Es hätten keine Fehler bei der Handhabung der Trage durch die Sanitäter noch Wartungsfehler bewiesen werden können, hieß es zu Begründung.

Zudem habe es regelmäßige technische Prüfungen gegeben, ein vollständiger und tiefgreifender Funktionstest vor jedem Einsatz könne nicht verlangt werden. An der Begründung des OLG hatte der Bundesgerichtshof für seinen Beschluss im Mai nichts zu beanstanden.