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Finanzen Immobilienbesitzer zögern weiter bei Grundsteuererklärung

Berlins Immobilienbesitzer müssen eine Reihe von Informationen an die Finanzämter liefern. Die Bereitschaft dazu hält sich in Grenzen. Nach der Verlängerung der Abgabefrist gilt das umso mehr.

Von dpa Aktualisiert: 28.11.2022, 22:45
Das farbige Laubenganghaus in der Goebelstraße in Charlottenburg.
Das farbige Laubenganghaus in der Goebelstraße in Charlottenburg. Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/ZB/Archivbild

Berlin - Bisher hat erst weniger als die Hälfte der Berliner Immobilienbesitzer die bundesweit erforderliche Grundsteuererklärung abgegeben. Auf Basis der Daten soll der Grundsteuerwert neu ermittelt werden. Seit 1. Juli gingen nach Angaben der Senatsfinanzverwaltung rund 337.500 Erklärungen von Grundstücks- und Wohnungseigentümern bei den Berliner Finanzämtern ein. Das entspricht einem Anteil von 39,1 Prozent. Seit der Verlängerung der Abgabefrist auf Ende Januar geht die Zahl der wöchentlich eintreffenden Grundsteuererklärungen außerdem zurück.

Die Frist war zunächst auf Ende Oktober festgelegt. Die Finanzminister entschieden dann jedoch, sie um drei Monate zu verschieben. „Die Eingangszahlen der Grundsteuererklärungen, die wöchentlich bei der Steuerverwaltung eingehen, sind seit der Bekanntgabe der Fristverlängerung rückläufig“, sagte ein Sprecher der Finanzverwaltung der Deutschen Presse-Agentur. So gingen in der ersten Novemberwoche rund 13.430 Erklärungen ein, in der Woche darauf 11.820, eine Woche später nur noch rund 7735. Insgesamt geht die Finanzverwaltung von rund 863.500 Erklärungen aus, die berlinweit eingereicht werden müssen.

„Erfahrungsgemäß reichen Unternehmen, insbesondere Immobilienunternehmen, aber auch Privathaushalte sowie Steuerberaterinnen und Steuerberater, ihre Erklärungen eher zum Ende des Erklärungszeitraums ein“, so der Sprecher. Bei den Steuerberatern sei der Rücklauf nach wie vor bisher vergleichsweise gering: „Rund 13,7 Prozent der bisher eingegangenen Erklärungen wurden über IT-Anwendungen abgegeben, die bei Steuerberaterinnen und Steuerberatern breite Anwendung finden.“

Ab 2025 soll eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Dafür müssen fast 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Das geschieht auf Grundlage von Angaben, die alle Eigentümer einreichen müssen - seit dem 1. Juli nehmen die Finanzbehörden die Daten entgegen.