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Pandemiebekämpfung Maskenpflicht: Bahn orientiert sich an behördlichen Vorgaben

Von dpa Aktualisiert: 07.12.2022, 22:06
Ein ICE steht an einem Bahnhof.
Ein ICE steht an einem Bahnhof. Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Leipzig - Nach dem angekündigten Aus für die Maskenpflicht in Sachsen-Anhalt und Bayern orientiert sich die Deutsche Bahn weiterhin an den behördlichen Vorgaben - auch wenn sie sich zwischen den Bundesländern unterscheiden. „Für den Fernverkehr gelten bundeseinheitliche Vorgaben. Diese greifen deutschlandweit in den ICE- und Intercity-Zügen“, teilte eine Bahn-Sprecherin am Dienstag in Leipzig auf Anfrage mit.

„In Nahverkehrszügen sowie in Bahnhöfen gelten die jeweiligen Regelungen der Länder.“ In der Praxis könnte das bedeuten, dass in einem Regionalzug die Maskenpflicht gilt oder nicht - je nachdem, in welchem Bundesland er fährt, so die Sprecherin.

Die Kabinette von Bayern und Sachsen-Anhalt begründeten ihre Entscheidungen zur Abschaffung der ÖPNV-Maskenpflicht am Dienstag mit einer stabilen Infektionslage. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) kritisierte das Vorpreschen. Am Montag hatte die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) keine gemeinsame Linie zur Maskenpflicht vereinbaren können.