Hintergrund Faktencheck: Stehen die Schadstoff-Messstationen falsch?

Luxemburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) beschäftigt sich derzeit mit den Grenzwerten für Luftqualität. Dabei geht es auch darum, ob die Messstationen korrekt aufgestellt sind. In Deutschland wird schon länger heftig über deren Standorte debattiert.
BEHAUPTUNG: Die Messstationen für schädliche Stickstoffoxide stehen an den falschen Stellen und liefern dadurch überhöhte Werte.
BEWERTUNG: Die Standorte entsprechen EU-Regeln, Brüssel gibt allerdings große Spielräume.
FAKTEN: Die Schadstoff-Messstellen sollen laut EU-Richtlinie 2008/50/EG in Gebieten stehen, "in denen die höchsten Konzentrationen auftreten, denen die Bevölkerung wahrscheinlich direkt oder indirekt über einen Zeitraum ausgesetzt sein wird, der im Vergleich zum Mitteilungszeitraum (...) signifikant ist". Ein paar Straßen weiter könnten möglicherweise geringere Werte gemessen werden. Für die Frage, ob geltendes Recht eingehalten wird, ist das aber unerheblich.
Anwohner können von Gerichten überprüfen lassen, ob Messstationen richtig platziert sind. Das geht aus einem Gutachten der deutschen Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofes Juliane Kokott vom Donnerstag hervor. Demnach gelten aber auch bereits erhöhte Werte an einzelnen Messstellen als Verstoß gegen EU-Vorgaben zur Luftqualität - nicht der Mittelwert aller Messstationen in einem Gebiet.
Nach der EU-Richtlinie dürfen Messstellen höchstens 10 Meter von der Straße entfernt aufgebaut werden. In der Regel sollen Proben in einer Höhe von 1,50 bis 4 Metern genommen werden. Es gibt also einen gewissen Spielraum hinsichtlich der Standorte. Häufig stehen sie in Deutschland direkt am Fahrbahnrand. Zu bedenken ist: Feinstaub und Stickoxiden sind sowohl Anwohner ausgesetzt als auch Radfahrer und Fußgänger. Darunter sind auch Kinder und kranke Menschen.
Die Standorte der Messstellen sollen auf jeden Fall so gewählt sein, dass die an einem Verkehrs-Hotspot genommenen Luftproben für einen mindestens 100 Meter langen Straßenabschnitt repräsentativ sind. Gemessen wird dabei durchgängig - sowohl während der "Rush Hour" als auch in verkehrsarmen Nachtstunden. Daraus wird ein Jahresmittel des gesundheitsschädlichen Stickstoffdioxids errechnet, das nach EU-Vorgaben 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft nicht übersteigen darf.
Das Umweltbundesamt weist darauf hin, dass einige ältere Messstellen eventuell von den Standortkriterien abweichen können, da diese bereits vor der jetzt gültigen Rechtsprechung aufgestellt wurden - für die Fortführung von langjährigen Messreihen und Entwicklungen zunächst aber nicht versetzt werden sollen. Bisher gab es laut Umweltbundesamt aber keine Beanstandungen von EU-Seite, was die Aufstellung der Stationen in Deutschland betrifft.
Für die Umsetzung und Einhaltung der EU-Richtlinie sind in Deutschland die Bundesländer zuständig. Erst im Dezember ergab zum Beispiel eine Untersuchung des TÜV Rheinland im Auftrag des nordrhein-westfälischen Umweltamtes, dass 132 der 133 Messstellen im Land richtig positioniert sind. Eine fiel durch, weil sich durch umfangreiche Bauarbeiten jüngst die Bedingungen geändert hätten. Für sie wird eine neue und geeignete Position festgelegt.
EU-Richtlinie 2008/50/EG zur Luftqualität
Bundesimmissionsschutzverordnung
Wiss. Dienst des Bundestages über Stickoxid/Feinstaub
Bundesregierung über 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie in BImSchV
Umweltbundesamt über Schadstoffmessungen
Bundesumweltministerium über Schadstoffmessungen