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Aufgespießt Winter stoppt Verhüllungsverbot

Eisige Kälte sorgt für Verwirrung bei Österreichs Polizei.

Von Axel Ehrlich 27.02.2018, 00:01

Wien l Seit Oktober letzten Jahres gilt in Österreich das Verhüllungsverbot. „Es ist verboten seine Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände so zu verhüllen, dass sie nicht mehr erkennbar sind“, heißt es im Amtstext.

Das nahmen sehr eifrige Polizisten sehr genau. Ärger bekamen: mehrere Radfahrer, die sich einen Schal gegen die Kälte ins Gesicht gebunden hatten, sowie ein Hai. Also ein Mann, der als Werbemaskottchen im Raubfischkostüm durch die Straßen lief. Das Gesetz war hier wohl zu ungenau formuliert. Durch Schulungen und Merkblätter waren die Beamten mittlerweile ganz fit, was die zu enthüllende Zielgruppe angeht. Waren.

Der eisige Winter (aktuell Temperaturen bis minus 25 Grad) hat sie um Längen zurückgeworfen. Vermummung ist jetzt ausdrücklich erlaubt.

Die Skigebiete in Tirol sind plötzlich voller Vermummter. Die morgendlichen Radler-Kolonnen auf dem Weg zur Arbeit in die Wiener Innenstadt ebenso. Und die irritierten Polizisten denken sehnsüchtig an die gute alte Zeit vor dem lästigen Vermummungsgesetz.