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Gerichtsurteil Freispruch nach Tod von Rentnerin

Nach dem Tod einer Seniorin in Cottbus wurde der Angeklagte freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe gefordert.

11.05.2020, 11:50

Cottbus (dpa) l Im Prozess um den gewaltsamen Tod einer 82-jährigen Frau aus Cottbus hat das Landgericht den Angeklagten freigesprochen. Dies berichtete Gerichtssprecherin Susanne Becker am Montag nach der Urteilsverkündung in dem nichtöffentlichen Prozess. Der zur Tatzeit 17 Jahre alte Syrer war angeklagt, die Rentnerin im Dezember 2016 getötet und anschließend beraubt zu haben. Das Urteil fiel nach 102 Verhandlungstagen und einer Verfahrensdauer von gut zweieinhalb Jahren.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den 21-Jährigen zehn Jahre Haft wegen Mordes und Raub mit Todesfolge gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert, weil die kriminaltechnischen Untersuchungen aus ihrer Sicht mangelhaft waren.

Die Kammer habe den 21-Jährigen freigesprochen, weil bei der Kammer Zweifel geblieben seien, ob der Angeklagte die Tat begangen habe, berichtete Becker. Da es keine Zeugen der Tat gegeben habe, seien das einzige belastende Indiz zwei in der Wohnung der Rentnerin aufgefundene DNA-Spuren des Syrers gewesen. Wegen Fehlern bei der kriminaltechnischen Untersuchung habe aber nicht ausgeschlossen werden können, dass diese Spuren etwa aus dem Treppenhaus hereingetragen wurden, sagte Becker. Der Flüchtling war ein Nachbar der getöteten Rentnerin. Außerdem sei der Tatort vor Eintreffen der Polizei durch den Einsatz der Rettungskräfte verändert worden.

Der Verteidiger des Angeklagten, Christian Nordhausen, erläuterte auf Anfrage, die Beamten der Spurensicherung hätten nicht wie vorgeschrieben dokumentiert, wo und wann sie ihre Schutzkleidung gewechselt hätten. Nicht erklärbar sei auch gewesen, dass nur zwei DNA-Spuren gefunden wurden, obwohl die Wohnung des Opfers durchwühlt gewesen sei. Der 21-Jährige habe sich weder vor noch im Prozess geäußert, sagte Nordhausen.

Der Fall hatte nach der Festnahme des Tatverdächtigen im März 2017 weit über die Grenzen von Cottbus hinaus für Schlagzeilen gesorgt. Oberbürgermeister Holger Kelch (CDU) hatte Hassmails und Morddrohungen erhalten, nachdem er die Bevölkerung zur Besonnenheit aufgerufen und gefordert hatte, Flüchtlinge nicht unter Generalverdacht zu stellen.