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Strafgesetzbuch Majestätsbeleidigung nicht mehr strafbar

Bis zu drei Jahre Gefängnis drohten in Deutschland für Majestätsbeleidigung. Nun ist der Paragraf 103 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen.

02.01.2018, 10:38

Berlin (dpa) l Majestätsbeleidigung ist in Deutschland seit Jahresbeginn 2018 nicht mehr strafbar. Das teilte der Bundesrat am Montag mit. Die Länderkammer hatte nach eigenen Angaben den Anstoß für die Streichung des Paragrafen 103 aus dem Strafgesetzbuch gegeben. Dieser hatte die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten unter besondere Strafe gestellt; es drohten bis zu drei Jahre Gefängnis.

Der Passus war in die Schlagzeilen geraten, nachdem der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan auf Basis dieses Paragrafen gegen den Fernsehmoderator Jan Böhmermann vorgegangen war. Das Strafverfahren um dessen "Schmähgedicht" wurde allerdings eingestellt.