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Urteil Haftstrafe wegen Totschlags des Pflegekindes

Eine 70-Jährige muss für zehneinhalb Jahren Hinter Gittern - sie hatte ihr siebenjähriges Pflegekind erwürgt.

08.04.2019, 13:57

Heilbronn (dpa) l Wegen Totschlags an ihrem Pflegekind ist eine 70-jährige Frau zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Heilbronn sprach die Frau am Montag schuldig, den Siebenjährigen erwürgt zu haben.

Im Gegensatz zu Staatsanwaltschaft und Nebenklage bewertete die Kammer die Tat vom April 2018 in Künzelsau (Baden-Württemberg) allerdings nicht als Mord. Die Verteidigerin war nur von fahrlässiger Tötung ausgegangen.

Es bestehe nicht der geringste Zweifel daran, dass die Angeklagte den Jungen vor rund einem Jahr vorsätzlich getötet habe, sagte der Vorsitzende Richter. Er sprach von einem Motivbündel.

Die Angeklagte sei überlastet und aufgewühlt gewesen, außerdem sei die Tat durch eine depressive Störung der Frau geprägt gewesen. Es sei nicht auszuschließen, dass die Angeklagte zur Tatzeit in ihrer Steuerungsfähigkeit eingeschränkt gewesen sei.

Die der Familie des Jungen seit Jahren als "Pflegeoma" vertraute Deutsche soll das Kind mindestens drei Minuten lang gewürgt haben. Am nächsten Tag fanden die Eltern ihren Sohn tot in der Badewanne der Frau.