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Formulierung Das erste weibliche Gesetz?

Dieser besondere Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium dürfte Feministinnen in Deutschland freuen.

12.10.2020, 12:48

Berlin (dpa) l Das Bundesjustizministerium hat einen ungewöhnlichen Gesetzentwurf vorgelegt, der Feministinnen und Feministen in Deutschland freuen dürfte. Statt wie üblich in der männlichen Form etwa "Geschäftsführer", "Verbraucher" oder "Schuldner" zu schreiben, heißt es in dem Gesetz zum Insolvenzrecht durchweg "Geschäftsführerin", "Verbraucherin" und "Schuldnerin". Auch andere Begriffe werden im generischen Femininum verwendet. Das gelte "insbesondere für juristische Personen wie die GmbH", wie das Justizministerium erklärte. Zuvor hatte das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet.

In einem Leitfaden für die Formulierung von Rechtsvorschriften ist eigentlich geregelt: "Herkömmlich wird die grammatisch maskuline Form verallgemeinernd verwendet (generisches Maskulinum)." Wenn das Geschlecht für den jeweiligen Zusammenhang unwichtig sei, könne diese Vereinfachung gerechtfertigt sein.

Das Justizministerium erklärte, die Arbeiten an dem Entwurf seien auch noch nicht abgeschlossen – unter anderem stehe noch eine Rechts und Sprachprüfung aus. Bevor er dem Kabinett vorgelegt werde, werde der Entwurf möglicherweise noch überarbeitet.