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Abtreibung Kabinett billigt Neuregelung zu Paragraf 219a

Der Koalitionskompromiss zum Werbeverbot für Abtreibungen steht weiter in der Kritik.

07.02.2019, 13:45

Berlin (dpa) l Für die Große Koalition war es eine echte Belastungsprobe: der umstrittene Paragraf 219a zum sogenannten Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche. Jetzt ist klar: Schwangere sollen sich künftig einfacher über Möglichkeiten zur Abtreibung informieren können.

Am Mittwoch brachte das Kabinett die mühsam erstrittene Gesetzesänderung offiziell auf den Weg – doch so richtig zufrieden scheint niemand. Vor allem Ärzte, Oppositionsparteien und viele Frauen laufen weiter Sturm. Sie kritisieren einen „faulen Kompromiss“, der Schwangere stigmatisiere und schikaniere.

Die SPD wollte den Paragrafen abschaffen, wie auch Grüne, Linke und die FDP – die Union wollte das nicht. Der über Monate mühsam ausgehandelte Kompromiss besagt: Das Werbeverbot bleibt, wird aber ergänzt. Ärzte und Kliniken dürfen demnach künftig darüber informieren, dass sie Abtreibungen anbieten. Für weitergehende Informationen müssen sie allerdings auf Behörden und Beratungsstellen verweisen. Dort sollen zentrale Listen mit Ärzten und Krankenhäusern geführt werden, an die sich die Schwangeren wenden können. Außerdem sollen die Krankenkassen die Pille zwei Jahre länger bezahlen – bis zum 22. Geburtstag.

Als Nächstes wird der Gesetzentwurf im Bundestag beraten. Grüne, FDP, Linke und auch der DGB forderten die SPD auf, im Parlament gegen den Kompromiss zu stimmen. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) müsse den Koalitionszwang für diese Abstimmung aufheben. Die SPD-Linke Hilde Mattheis kündigte bereits ihr Nein an: „Ich habe mich in dieser Frage immer klar positioniert: Politik sollte sich an der Mehrheit ausrichten. Und die Mehrheit sind nun mal Frauen“, sagte sie der „Passauer Neuen Presse“.

Auch die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen, Maria Noichl, rechnet mit Gegenstimmen aus der SPD-Fraktion – „da bin ich mir sicher“. Grüne, FDP und Linke fordern nach wie vor die Streichung des gesamten Paragrafen 219a.