1. Startseite
  2. >
  3. Deutschland & Welt
  4. >
  5. Politik
  6. >
  7. Hätte Geiselnahme verhindert werden können?

Bamf Hätte Geiselnahme verhindert werden können?

Die Geiselnahme am Kölner Hauptbahnhof hätte Berichten zufolge wohlmöglich verhindert werden können. Der Täter sollte abgeschoben werden.

Von Melanie Dahrendorf 19.10.2018, 12:07

Köln l Laut Berichten hätte die Geiselnahme am Kölner Hauptbahnhof wohlmöglich verhindert werden können. Wie der Kölner Stadt-Anzeiger berichtet, habe das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) versäumt, den Geiselnehmer abzuschieben und nach Tschechien zu überstellen.

Mohammad A.R. soll demnach Anfang 2015 in die Europäische Union eingereist sein und einen Asylantrag in Prag gestellt haben. Von dort aus soll er im März nach Deutschland weitergereist sein, bevor er zwei Wochen später erneut einen Asylantrag beim Bamf stellte.

Gemäß Dublin-Abkommen in der EU, wonach derjenige Staat verpflichtet ist, das Asylverfahren durchzuführen, in dem der Asylsuchende zum ersten Mal die EU-Grenzen betritt, hätte Deutschland den Syrer nach Tschechien zurücküberstellen müssen. Das Bamf soll eine Frist versäumt haben. Nach Ablauf war eine Rücküberstellung nicht mehr möglich. Mit Entscheidung aus dem Juni 2015 erkannte das Bamf die Flüchtlingseigenschaft des Syrers an: Mohammad A.R. lebt seitdem legal in Köln, berichtet der Kölner Stadt-Anzeiger weiter. Das Bamf gab bislang keine Stellungnahme dazu ab.

Der bewaffnete Syrer hatte am Montag in einem Schnellrestaurant einen Molotowcocktail gezündet und sich dann mit einer Geisel in einer Apotheke verschanzt. Er liegt nach einem Kopfschuss der Polizei weiterhin im Koma.