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Bundestag Lohngleichheit per Gesetz

Frauen verdienen in Deutschland weniger als Männer. Ein neues Gesetz soll einen Angleich fördern und sorgt für Kritik.

30.03.2017, 18:05

Berlin (dpa) l Nach monatelangem Tauziehen in der Koalition hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen verringern soll. Kern der Neuregelung, die am Donnerstag beschlossen wurde, ist die Einführung eines Auskunftsanspruchs: In Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten können Arbeitnehmer künftig Informationen darüber einfordern, wie ihre Kollegen für eine gleichartige Tätigkeit bezahlt werden.

Benachteiligungen sollen so leichter erkannt und behoben werden. Betroffen davon sind gut 18.000 Firmen. Etwa 4000 Unternehmen mit über 500 Beschäftigten müssen außerdem regelmäßige Berichte über den Stand der Lohngleichheit in ihrem Betrieb vorlegen.

Während Frauenministerin Manuela Schwesig (SPD) von einem "guten Ergebnis" sprach, bezeichneten Linke und Grüne das Gesetz als nicht ausreichend. "Es ist eine reine Alibipolitik", sagte die stellvertretende Linken-Fraktionsvorsitzende Sabine Zimmermann. Das Gesetz werde nichts an der ungleichen Bezahlung ändern. Ulle Schauws von den Grünen bemängelte, schon durch die Begrenzung auf Betriebe mit 200 Beschäftigten würden 60 Prozent der Frauen vom neuen Auskunftsrecht ausgeschlossen.

Dem Gesetz waren zähe Verhandlungen in der großen Koalition vorausgegangen. Vor allem der Wirtschaftsflügel der Union hatte vor zu großer Bürokratie für die Arbeitgeber gewarnt. Diesen Bedenken widersprach Schwesig jedoch: "Lohntransparenz ist keine Bürokratie, sondern führt zu mehr Zufriedenheit in den Unternehmen."

Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamts beträgt die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen pauschal 21 Prozent. Im Schnitt verdienen Frauen pro Stunde knapp 4,50 Euro weniger als Männer. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass Frauen häufiger in schlechter bezahlter Teilzeit arbeiten oder in gering entlohnten Vollzeitjobs. Ohne diese Faktoren beträgt der Lohnunterschied nach unterschiedlichen Berechnungen 5 bis 7 Prozent.

"Wir werden die Lohnlücke mit diesem Gesetz nicht beseitigen", räumte die CDU-Abgeordnete Nadine Schön ein, "aber wir geben den Frauen Werkzeuge an die Hand, wie sie dagegen vorgehen können."