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Urteil DDR-Flüchtlinge können entschädigt werden

Der Kläger darf nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes beantragen, dass Behandlungskosten übernommen werden.

24.07.2019, 15:04

Leipzig (dpa) | Weil DDR-Grenzsicherungsanlagen rechtsstaatswidrig waren, können Flüchtlinge aus der DDR für gesundheitliche Schäden durch den Grenzübertritt grundsätzlich entschädigt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch in Leipzig entschieden.

Geklagt hatte ein heute 56 Jahre alter Mann aus Berlin, der durch die Flucht im Dezember 1988 nach West-Berlin traumatisiert wurde und eine Entschädigung forderte. Zur psychischen Beeinträchtigung lagen den Richtern ärztliche Atteste vor. Mit der Entscheidung des Bundesgerichts kann der Mann nun Anträge bei Versorgungsämtern stellen, in der Folge könnten etwa Behandlungskosten übernommen werden.

Das Verwaltungsgericht Potsdam hatte in der Vorinstanz die Forderung mit der Begründung abgelehnt, die Grenzsicherung der DDR habe sich nicht individuell gegen den Flüchtenden gerichtet sondern gegen die gesamte DDR-Bevölkerung. Das Bundesverwaltungsgericht teilte diese Auffassung nicht.