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Waffengesetz Reichsbürger dürfen keine Waffen besitzen

Das Verwaltungsgericht Gießen untersagt Reichsbrügern den Besitz von Waffen. Wer die BRD ablehne, könne auch das Waffengesetz missachten.

26.06.2018, 23:01

Gießen (dpa) l Anhänger der "Reichsbürger"-Szene dürfen nach einem Gerichtsbeschluss keine Waffen besitzen. Wer deren Ideologie folge und die Bundesrepublik und deren Rechtsordnung ablehne, "gebe Anlass zu der Befürchtung, dass er auch die Regelungen des Waffengesetzes nicht strikt befolgen werde", teilte das Verwaltungsgericht Gießen am Dienstag mit. Mitglieder und Sympathisanten der Bewegung seien "grundsätzlich als waffenrechtlich unzuverlässig anzusehen".

Die Richter bestätigten demnach in einem Eilverfahren die Ansicht der Waffenbehörde des Kreises Marburg-Biedenkopf, die einem mutmaßlichen Szene-Anhänger waffenrechtliche Erlaubnisse wegen Unzuverlässigkeit entzogen hatte. Die Gerichtsentscheidung habe grundsätzliche Bedeutung, sagte eine Sprecherin. Der Beschluss ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

"Reichsbürger" erkennen die Bundesrepublik Deutschland nicht als Staat an und weigern sich oftmals, Steuern oder Bußgelder zu zahlen. Der Verfassungsschutz geht bundesweit von etwa 12.600 Anhängern aus. Bei einigen von ihnen sieht er eine "erhebliche Gewaltbereitschaft". Etliche Akteure sind nach Einschätzung von Verfassungsschützern auch in der rechtsextremen Szene aktiv.