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Tödlicher Unfall Deckten Berliner Ermittler ihre Kollegen?

Gibt es in Berlin einen Justizskandal, weil Ermittler einen Kollegen deckten? Er soll betrunken am Blaulicht-Unfall beteiligt gewesen sein.

10.02.2019, 23:01

Berlin (dpa) l Der Verdacht wiegt schwer: Ist eine junge Frau getötet worden, weil ein Polizist mit Alkohol im Blut in ihr Auto raste? Und haben die Behörden in Berlin nach dem Unfall vor einem Jahr versucht, bei den Ermittlungen das Thema Trunkenheit zu vertuschen?

Der Anwalt der Eltern des 21 Jahre alten Todesopfers vermutet genau das – er spricht von einem „furchtbaren Justizskandal“. Auch von politischer Seite werden Rufe nach Aufklärung lauter. Die Berliner Staatsanwaltschaft sieht bisher jedoch keine Anhaltspunkte für einen Vertuschungsversuch.

Rückblick: Am 29. Januar 2018 parkt eine junge Frau ihr Auto in der Nähe des Alexanderplatzes ein. Ein Polizeiwagen, mit Blaulicht im Einsatz, rammt ihren Wagen mit hohem Tempo. Die 21-Jährige stirbt schwer verletzt noch am Unfallort.

Für ihre Eltern fühlt sich dieser Unfall heute wie eine doppelte Tragödie an. Sie haben ihre Tochter verloren – und den Verdacht, dass ein Staatsdiener als möglicher Verursacher des Unfalls schonend davonkommen sollte. Vom „Ehrenkodex bei der Polizei“ sprechen die Eltern in Berliner Medien. Neben all ihrer Trauer wirken sie verbittert. Denn lange liefen die Ermittlungen allein wegen fahrlässiger Tötung. Dem Verdacht Alkohol am Steuer geht die Staatsanwaltschaft erst seit kurzem nach – nach anonymen Hinweisen.

Nach einem Bericht der „Berliner Morgenpost“ (Sonntag) lässt die Polizei dieser Fall alles andere als kalt. Alle Personen, die am Unfalltag Kontakt zu dem Fahrer des Funkstreifenwagens hatten, sollen erneut befragt werden, heißt es. „Wir wollen wissen, wie es wirklich war. Mit allen Konsequenzen“, zitiert das Blatt Polizeikreise. Offiziell gibt es dafür keine Bestätigung. Die Pressestelle der Polizei schweigt am Sonntag – und verweist auf die Ermittlungen der Berliner Staatsanwaltschaft.

Fraglich ist zum Beispiel, warum der Polizist direkt nach dem Unfall keine Blutprobe abgeben musste. Bemerkten seine Kollegen nicht, dass er betrunken gewesen sein könnte? Eine Blutprobe nahm damals erst die Berliner Charité ab, als der Polizist nach dem Crash dort eingeliefert wurde.

Der Ärztliche Direktor der Charité, Ulrich Frei, wundert sich, dass sich mehr als ein Jahr lang kein Ermittler für die Patientenakte interessierte. Es habe die Mediziner damals auch verblüfft, dass bei dem Polizisten nicht schon am Unfallort der Blutalkoholwert gemessen worden sei, sagte er dem Berliner „Tagesspiegel“.

Ein solcher Test sei nicht zwingend, erwidert eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Die Charité sei auch nicht verpflichtet gewesen, ihre Erkenntnisse den Ermittlungsbehörden mitzuteilen: Schweigepflicht. Mediziner hätten die Ermittlungen nicht behindert.

Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft die Patientenakte aber beschlagnahmt. Das Ergebnis des damaligen Blutalkoholtests an der Charité lautet: rund ein Promille. Ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille liegt laut ADAC absolute Fahruntüchtigkeit vor. Dann am Steuer zu sitzen, ist eine Straftat.