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Kriminalität Mordprozess nach 42 Jahren

Fast 42 Jahre nach dem Tod ihres kleinen Sohnes muss sich eine Frau wegen Mordes vor dem Landgericht Neuruppin verantworten.

27.04.2016, 23:01

Schwedt / Neuruppin (dpa) l Eine heute 74 Jahre alte Frau steht seit Mittwoch vor dem Landgericht Neuruppin (Brandenburg). Sie soll im November 1974 in Schwedt (Oder) ihren achtjährigen Sohn getötet haben. Die 74-Jährige bestritt vor Gericht die Tat.

Laut Anklage soll die Frau das schlafende Kind nachts in die Küche der Plattenbauwohnung getragen und dann in die Nähe des Gasherds gelegt haben. Der Junge soll Kohlenmonoxid eingeatmet haben, danach soll die Frau das bewusstlose Kind zum Sterben in sein Bett gelegt haben.

Zum Tatzeitpunkt waren auch die beiden Töchter der Frau in der Wohnung. Sie hatten keinerlei Vergiftungserscheinungen. Die Angeklagte lebt heute in Göttingen (Niedersachsen). Das Gerichtsverfahren geht auf eine anonyme Strafanzeige aus dem Jahr 2009 zurück. Bislang wurden drei weitere Verhandlungstage angesetzt (Az.: 11 Ks 1/15).

Zwei Motive sollen die Frau laut den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft zu dem Verbrechen getrieben haben: Sie sei mit der Erziehung ihres Kindes überfordert gewesen, außerdem soll der kleine Sohn ihrer Lebensplanung im Wege gestanden haben. So steht es in der Anklageschrift, wie eine Sprecherin des Landgerichts erläuterte.

Der Fall hat auch mit deutsch-deutscher Justizgeschichte zu tun. Weil Schwedt zur Tatzeit eine Stadt in der DDR war, mussten die Ermittler bei dem Verfahren gegen die 74-Jährige Besonderheiten beachten. Die Tat wäre gemäß DDR-Recht nach 25 Jahren, also im Jahr 1999, verjährt. Mit der Wiedervereinigung war allerdings in einem besonderen Paragrafen festgelegt worden, dass Morde aus der DDR-Zeit nicht mehr verjähren können.

Und noch eine weitere Sonderklausel gilt: Sollte das Gericht die Frau wegen Mordes verurteilen, ist nicht, wie im bundesdeutschen Recht üblich, quasi automatisch eine lebenslange Gefängnisstrafe zu verhängen. Für die Frau muss den Bestimmungen zufolge beim Strafmaß das DDR-Recht gelten, weil es im Vergleich der Rechtssysteme das mildere ist. Zwischen zehn Jahren Haft und lebenslang ist daher alles möglich.