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Aufgespießt Auch Männer können „Bürofee“ sein

Eine Fee kann auch ein Mann sein. So urteilt nun ein Arbeitsgericht in Mainz.

Von Alois Kösters 11.09.2017, 01:01

Mainz l Das Gleichbehandlungsgesetz hat schon viele Richter zu tiefem Nachdenken über die Geschlechtsneutralität von Stellenanziegen angeregt. Ein Gastronom, der ganz salopp einen „Küchenbullen“ inserieren würde, hätte sicher - so sollte man denken - vor Gericht wenig Chancen.

Glück hatte der Gewerbetreibende, der unlängst in der Pfalz eine „Bürofee“ per Anzeige suchte. Vor dem Landearbeitsgericht ging es nicht um die Dämlichkeit dieser Bezeichnung, sondern ob sie Männer nicht ungerechterweise von dieser Tätigkeit ausschließt. In einem am Freitag veröffentlichten Urteil wiesen die Mainzer Richter die Entschädigungsklage eines Bankkaufmanns ab, der sich vergeblich als Fee beworben hatte.

In dem schriftlichen Urteil stellten die Richter fest, dass ein Teil der Gesellschaft Feen tatsächlich für weibliche Wesen halte. Auf dem Stellenmarkt gebe es allerdings auch zahlreiche Angebote, in denen „Bürofeen“ mit dem ausdrücklichen Zusatz „männlich/weiblich“ gesucht würden. Daraus lasse sich ableiten, dass der Begriff auch geschlechtsneutral gemeint sein könne. Das wiederum erschüttert die eingangs vertretende These, dass der „Küchenbulle“ natürlich niemals geschlechtsneutral sein könnte. Man muss den Bullen nur oft genug mit dem Zusatz „männlich/weiblich“ versehen, um ihn seines Geschlechts zu berauben. So können also dämliche Chefs (männlich) weiterhin auf das Akquirieren guter Fachkräfte verzichten, und nach „Feen“ (männlich/weiblich) oder anderen Fabelwesen suchen.