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Aufgespießt Blitzer im Parkverbot - ist das erlaubt?

Bizarr: Ordnungswidrigkeiten werden in Wernigerode durch das Begehen einer Ordnungswidrigkeit verfolgt.

Von Axel Ehrlich 28.01.2021, 00:01

Wernigerode/Bielefeld l Die Polizei verteilt Knöllchen an Blitzer, der im Parkverbot steht. Spielte in Bielefeld und war kürzlich an dieser Stelle zu lesen. Volksstimme-Leser weisen nun auf einen Blitzer in Wernigerode hin – und schicken gleich Beweisfotos mit. Der graue VW-Caddy stehe immer mal wieder unter anderem am Seigerhüttenweg – natürlich im Parkverbot.

Das Fahrzeug ist nach Volksstimme-Recherchen auf die Tempo-Messgerätefirma Jenoptik zugelassen und blitzt im Auftrag des städtischen Ordnungsamtes. Was eine Kernfrage aufwirft: Darf man eine Ordnungswidrigkeit (zu schnelles Fahren) mit Begehen einer ähnlich schweren Ordnungswidrigkeit (Falschparken) aufdecken und verfolgen? Böses sanktionieren, indem man Böses tut?

Nein, auf keinen Fall, antwortet sofort das Bauchgefühl mit Blick auf die moralische Komponente. Aber sicher doch, kontert die Chefin des städtischen Ordnungsamtes.

Und tatsächlich gibt es  in der Straßenverkehrsordnung den Joker-Paragraphen 35, der alles, was die StVO regelt, gleich wieder außer Kraft setzt: Bundeswehr, Polizei, Feuerwehr sowie Katastrophenschutz und Zoll haben zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben faktisch Narrenfreiheit. Und das, ergänzt die Chefin des kommunalen Amts, gelte analog auch für ihre Tempowächter. Theoretisch. Praktisch mehren sich auch bei ihr die moralischen Gewissensbisse, die nun final ins Umdenken münden. Der Standort werde selbstkritisch unter die Lupe genommen. Weil nicht alles sein sollte, was vielleicht sein darf.