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Aufgespießt Hey, Pippi Langstrumpf droht Singeverbot

Berühmter Titelsong landet vor Gericht - es geht um viel Geld

Von Axel Ehrlich 11.12.2020, 00:01

Hey Pippi Langstrumpf, trallari trallahey tralla hoppsasa, Hey Pippi Langstrumpf, die macht, was ihr gefällt ...

Stockholm l Tausendmal als Kind im elterlichen Schwarzweiß-TV gesehen (obwohl schon damals Pittiplatsch irgendwie noch cooler war), tausendmal als Elternteil mit den eigenen Kindern. Dazu jedesmal den fiesen Nerv-Ohrwurm, das Pippi-Lied. Damit könnte bald Schluss sein, also mit dem Pippi-Lied. Zumindest in der deutschen Version. Die Erben von Pippi-Schöpferin Astrid Lindgren sind nämlich plötzlich der Ansicht, dass es sich hierbei um einen Verstoß gegen das Urheberrecht handelt, und zwar schon seit 1969, als Liedtexter Wolfgang Franke aus dem schwedischen Original die deutsche Version schöpfte. Das Landgericht Hamburg gab den Erben jetzt Recht. Und die wollen Geld sehen. Für jede weitere Veröffentlichung und auch rückwirkend.

Sollte man sich nicht einigen, darf das Pippi-Lied bei uns nicht mehr gespielt werden. Hmm, ich weiß gerade gar nicht genau, ob das jetzt eine gute oder schlechte Nachricht ist ...