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Aufgespiesst Teures Risiko aus der Steckdose

Kein Witz: Ein neues Gesetz droht mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld fürs Handy-Aufladen.

Von Axel Ehrlich 06.12.2017, 00:01

Sie lassen Ihren Besuch schon mal sein Handy bei sich aufladen? Oder den Handwerker seinen Akkuschrauber? Wussten Sie, dass Sie damit Stromlieferant im Sinne der Marktstammdatenregisterverordnung sind? Vermutlich nicht. Wäre auch völlig egal – wenn sie deshalb nicht bereits quasi mit einem Bein außerhalb der Legalität stünden. Kein Scherz!

Schuld ist ein Gesetz, das bereits am 1. Juli klammheimlich in Kraft trat. Eben die Marktstammdatenregisterverordnung. Die formuliert so glasklar wie unbestechlich auf gut Amtsdeutsch: Stromlieferant ist jede natürliche oder juristische Person, die Strom an andere liefert.

In der Verordnung wird (beabsichtigt oder nicht) nicht zwischen Energiekonzernen und Privathaushalten unterschieden. Drin steht auch, dass sich jeder Stromlieferant bei der Bundesnetzagentur registrieren muss. Und, dass wer dies unterlässt, mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen muss. Vielleicht lassen Sie es ja einfach mal darauf ankommen. No risk, no fun.