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Aufgespießt Viel Wind um Luft-Angriff auf Polizisten

Barbarisches Bio-Reizgas: Mann soll Beamte vorsätzlich angepupst haben.

Von Axel Ehrlich 22.01.2020, 00:01

Leipzig l Blähungen als miese Geheimwaffe gegen Polizisten? Der Leipziger Rechtsanwalt Jürgen Kasek vertritt einen Klienten, der einen Ordnungshüter angepupst haben soll.

„Beleidigung von Polizeibeamten durch gezieltes Flatulieren in deren Richtung“ heißt der kuriose Vorwurf auf Amtsdeutsch. Ein Polizeisprecher bestätigte den Vorgang. Es könne sich nicht um einen Zufall handeln, da der mutmaßliche Delinquent die Tat mit passenden deftigen Worten untermauert habe. Auch ein gestreckter Mittelfinger soll noch irgendwie im Spiel gewesen sein. Juristisch handelt es sich bei dem behaupteten Luft-Angriff um „Beleidigung mittels einer Tätlichkeit“ – darauf stehen laut Paragraph 185 des Strafgesetzbuches bis zu zwei Jahre Haft.

Fast schlimmer als jede Strafe: Blähungen machen einsam – bei Freund und Feind gleichermaßen. Deshalb empfielt es sich grundsätzlich, sie zumindest in der Öffentlichkeit zu unterlassen. Mit dieser Erkenntnis sollte auch der aktuelle Fall erledigt sein – also vom Winde verweht.