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BGH-Urteil Wetterwarner nur noch abgespeckt

Der Deutsche Wetterdienst unterliegt in letzter Instanz vor dem Bundesgerichtshof. Sie darf nicht mehr kostenfrei angeboten werden.

Von Bernd Kaufholz 12.03.2020, 12:49

Karlsruhe l Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Donnerstag (12. März) entschieden, dass die Vollversion der sogenannten WarnWetter-App durch den Deutschen Wetterdienst (DWD) nicht mehr kostenfrei angeboten darf. Der 1. Zivilsenat des BGH entsprach damit einer Klage des Bonner Unternehmens WetterOnline.

Der BGH begründete seine Entscheidung mit dem Schutz privater Wetterdienst-Mitbewerber. Bereits in der mündlichen Vergandlung am 12. Dezember 2019 hatte der Vorsitzendeie Richter darauf hingewiesen, dass es seitens des Senats Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit einer entgeltfreien Abgabe der WarnWetter-App gibt.

Die Bundesbeörde DWD hatte 2015 eine Gratis-App auf den Markt gebracht, über die der Nutzer Zugriff auf detaillierte Wetterberichte hat.

Wegen des juristischen Streits hatte der DWD bereits seit einiger Zeit eine abgespeckte App-Variante angeboten.

Wie der DWD am Donnerstag der Volksstimme mitteilte, werde „zur Erfüllung seines gesetzlichen Warnauftrag auch weiterhin – in Übereinstimmung mit dem letztinstanzlichen Urteil – für die Allgemeinheit eine unentgeltliche version der WarnWetter-App angeboten, die über aktuelle amtliche Warnungen informiert.“

Zur kostenpflichtigen Vollversion der App gehören unter anderem:

• Zuschaltbare Alarmierungsfunktion bei Änderung der Warnlage vor Ort.

• Frühe Alarmierung durch „Vorabinformation Unwetter“ durch direkte Nachricht aufs Handy.

• Unwettervideos aus dem DWD-TV-Studio.

• Einschätzung der Lawinengefahr.

• Sturmflutwarnungen und Wasserstandsvorhersagen.