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Bundesgerichtshof Wann ist man(n) zu alt für Party?

Ein Münchener wurde von einem Türsteher am Eingang zu einer Party als zu alt abgewiesen. Jetzt zieht der Mann deshalb vor den BGH.

26.06.2020, 23:01

München (dpa) l Ein Mann aus München zieht im Kampf um sein Recht, auch jenseits der 40 noch feiern zu gehen, vor den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Wann der BGH über den Fall entscheiden wird, ist nach Angaben einer Sprecherin vom Freitag noch unklar.

Der damals 44-Jährige hatte im August 2017 gemeinsam mit zwei Freunden das Event "Isarrauschen" auf der Münchner Praterinsel besuchen wollen. Doch er scheiterte am Türsteher, der ihn für zu alt hielt. Der Abgelehnte forderte daraufhin Entschädigung wegen Altersdiskriminierung in Höhe von 1000 Euro vom Veranstalter, der die Zahlung verweigerte. Nach dem Türsteher scheiterte der Kläger 2018 auch noch am Amtsgericht München und im März dieses Jahres am Landgericht München I. Beide wiesen seine Klage ab. Wie ein Sprecher des Amtsgerichts mitteilte, hat der Kläger nun Revision zum BGH eingelegt.

Er sieht einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Er habe es als besonders kränkend empfunden, am Eingang abgelehnt zu werden, sagte er nach Angaben des Amtsgerichts in der Verhandlung in erster Instanz. Schließlich sehe er gar nicht so alt aus.