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Fahrgemeinschaft Keine Zusatzversicherung für Mitfahrer

Eine Mitfahrmöglichkeit in Deutschland zu finden ist leicht. Die sozialen Netzwerke machen es möglich. Doch gibt es viel dabei zu beachten.

24.01.2018, 23:01

Frankfurt/Main (dpa) l Eine Fahrgemeinschaft zur Arbeit spart Geld und schont die Umwelt. Sogar bei der Einkommensteuererklärung stellt eine Fahrgemeinschaft kein Hindernis dar, egal ob man selber fährt oder Beifahrer ist: „Angesetzt werden kann die Entfernungspauschale von 0,30 Euro pro Entfernungskilometer“, sagt Herbert Engelmohr vom Automobilclub von Deutschland. Beachten müssen reine Mitfahrer dabei aber die Obergrenze von 4500 Euro pro Jahr, die sie maximal geltend machen können, wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe informiert. Fahrer, die einen eigenen Wagen nutzen, unterliegen ihr nicht. Bei sich abwechselnden Fahrern ist entsprechend ein wenig Rechnerei nötig.

Am einfachsten ist es natürlich, wenn man sich mit bereits bekannten Kollegen zusammenschließt. Doch was, wenn man neu in der Firma oder der Stadt ist und noch niemanden richtig kennt? Den Aushang am Schwarzen Brett gibt es zwar immer noch. Viel verbreiteter ist es heute aber, Gesuche in sozialen Netzwerken einzustellen. Darüber hinaus gibt es Mitfahrzentralen, an die man sich wenden kann. „Die Vorteile sind eine relativ unkomplizierte Nutzung online oder per App sowie überregionale oder internationale Streckenangebote“, erklärt Engelmohr. „Nachteile sind bei den meisten die Registrierungspflicht und bei einzelnen Anbietern eine Gebühr.“

Wer eine Gemeinschaft gefunden hat, sollte vor der ersten Fahrt ein paar Dinge klären. Treffpunkte und Uhrzeiten müssen festgelegt und eingehalten werden. Es müssen aber nicht zwingend unterschriebene Vereinbarungen abgeschlossen werden. Im Hinblick auf das Finanzielle lautet Engelmohrs grobe Faustregel, die vom Einzelfall, der Regelmäßigkeit der Fahrten und der Anzahl der Mitfahrer abhängt: „Das Gesamtentgelt, welches die Mitfahrer zahlen, sollte die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigen.“

Eine gesonderte Versicherung benötigt eine Fahrgemeinschaft nicht – zumindest nicht, solange es sich nicht um eine gewerbliche Beförderung handelt, bei der der Fahrer mehr Geld einnimmt, als zur Deckung seiner Kosten nötig ist.

Ansonsten gilt: Die Haftpflichtversicherung entschädigt etwaige Unfallopfer einschließlich der Mitfahrer des Unfallfahrers bis zur vereinbarten Mindestversicherungssumme. Gegenstände wie Brillen, Kleidung oder Laptops würden bei Beschädigung aber nicht von einer Versicherung des Verursachers ersetzt, ergänzt Engelmohr.