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Nach Brand Pakistanische Opfer verklagen Kik

Für ihre Schmerzensgeldklage gegen Kik reist eine Pakistanerin nach Dortmund. Das Gericht prüft aber erst eine mögliche Verjährung.

29.11.2018, 23:01

Dortmund (dpa) l Saeeda Khatoon ist eine kleine Frau mit großem Willen. Tausende Kilometer ist sie aus ihrer Heimat Pakistan nach Dortmund gereist, um am Donnerstag bei der Verhandlung über ihre Klage gegen den Textildiscounter Kik dabei zu sein. Khatoon hat bei einer verheerenden Brandkatastrophe in einer Textilfabrik in Karachi vor sechs Jahren ihren Sohn verloren. Zusammen mit zwei weiteren Hinterbliebenen und einem Überlebenden des Feuers fordert sie Schmerzensgeld von Kik. Doch ihre Klage könnte am 10. Januar 2019 wegen Verjährung abgewiesen werden.

Die Frage, ob die Ansprüche der Kläger nach pakistanischem Recht bereits verfallen sind, müsse als erstes beantwortet werden, entschieden die Richter zum Prozessauftakt. Nur für den Fall, dass sie nicht von Verjährung ausgehen, kündigten sie an, das Verfahren fortzuführen und den Sachverhalt aufzuklären.

Ob die Pakistanerin im Januar noch einmal nach Deutschland kommen wird, steht noch nicht fest. Gerne hätte sie den Richtern in der Verhandlung selbst gesagt, was sie denkt und wie schwer es ihr manchmal fällt, den Schmerz auszuhalten, sagte sie. Doch das sei zum jetzigen Verfahrensstand noch nicht vorgesehen, erklärte der Vorsitzende. Als ein Dolmetscher diese Worte für Khatoon übersetzte, wischte sie sich mit einem Taschentuch über die Augen.

Zusammen mit den Menschenrechtsorganisationen ECCHR und medico international ist Saeeda Khatoon der Ansicht, dass Kik für die Folgen des Feuers in der Textilfabrik Ali Enterprises geradestehen muss. Der deutsche Discounter soll seinerzeit fast die gesamten Kapazitäten der Fabrik für die Produktion seiner Waren genutzt haben. Deshalb sei er mitverantwortlich für die Einhaltung von Brandschutzbestimmungen vor Ort. Würde das Dortmunder Landgericht diese Einschätzung teilen, wäre es das erste Mal, dass ein deutsches Unternehmen für ein Unglück bei einem Zulieferer im Ausland haftet. 30.000 Euro fordert jeder einzelne Kläger.

Der Textildiscounter Kik weist die Vorwürfe zurück. Zum einen habe man in den vergangenen Jahren bereits mehr als sechs Millionen US-Dollar für die Betroffenen zur Verfügung gestellt. Zum anderen seien die Ansprüche bereits verjährt. Das Dortmunder Landgericht verhandelt nach pakistanischem Recht.