BGH-Urteil Ärztin gewinnt gegen Bewertungsportal
Der Bundesgerichtshof gab einer Dermatologin recht, die das Ärztebewertungsportal Jameda wegen ungerechter Behandlung verklagt hatte.
Karlsruhe (dpa) l Das Ärztebewertungsportal Jameda muss die Daten einer Kölner Hautärztin vollständig löschen. Das entschied am Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe und gab der Dermatologin recht, die in den Vorinstanzen noch unterlegen war. Das Grundrecht der Frau auf informationelle Selbstbestimmung überwiege in diesem Fall das Recht von Jameda auf Meinungs- und Medienfreiheit, sagten die BGH-Richter in ihrer Urteilsbegründung. Die Entscheidung könnte auch andere Bewertungsportale betreffen.