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BGH Urteil gegen billige Energiesparlampe

Das Quecksilber in Energiesparlampen kann für Verbraucher gefährlich werden. Die Hersteller müssen sich deshalb an Grenzwerte halten.

21.09.2016, 23:01

Karlsruhe (dpa) l Für Energiesparlampen, die zu viel giftiges Quecksilber enthalten, wird es auf dem deutschen Markt keine Nachsicht geben. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Mittwoch in letzter Instanz ein Vertriebsverbot für Lampen eines niedersächsischen Herstellers, die in Tests Grenzwerte deutlich überschritten hatten. So etwas sei keine Bagatelle.

Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die ankündigte, bei Verstößen auch gegen andere Hersteller weiter konsequent vorzugehen. Aus Sicht des Verbandes stärkt das Urteil insgesamt die Möglichkeiten der Verbraucherschutz- verbände, im Bereich Gesundheitsschutz direkt gegen Unternehmen zu klagen. Einer BGH-Sprecherin zufolge ist das Urteil aber nicht so grundsätzlich zu lesen.

Der EU-weite Grenzwert liegt seit 2013 bei 2,5 Milligramm pro Lampe. Die Deutsche Umwelthilfe hatte im Jahr 2012, als noch ein Grenzwert von 5 Milligramm galt, in zwei getesteten Lampen einmal 13 und einmal 7,8 Milligramm Quecksilber entdeckt. Das Problem: Wenn sie kaputt gehen, kann giftiges Quecksilber austreten. Die wichtigsten Probleme und Risiken:

Ist das Quecksilber-Problem bei allen Energiesparlampen gleich?

Nein. Das hängt davon ab, wie viel Quecksilber eine Lampe enthält und und welche Technologie der Hersteller verwendet. Der Grenzwert für Quecksilber pro Lampe liegt seit 2013 bei 2,5 mg pro Lampe. Allerdings hat die DUH nach eigenen Angaben Energiesparlampen entdeckt, bei denen dieser Grenzwert überschritten wurde. Das passiert nach Angaben der Umwelthilfe vor allem bei Lampen, die mit der Flüssig-Dosiertechnik hergestellt werden. Dabei wird das Quecksilber in kleinen Tröpfchen in die Lampe gegeben. Diese Methode sei billiger als modernere Methoden wie die Quecksilber-Dosierpillen oder die Amalgamtechnik, sagt DUH-Experte Thomas Fischer. Bei der Tröpfchen-Technik komme es aber leicht zu einer Überdosierung.

Welche Risiken gibt es?

Energiesparlampen müssen Quecksilber enthalten, sonst leuchten sie nicht. Quecksilber ist ein Schwermetall, das in der Natur vorkommt – aber für Menschen giftig ist. Im Normalbetrieb geht von den Lampen aber keine Gefahr aus. Nur wenn die Lampe zerbricht und Quecksilber austritt, muss man aufpassen. Das Umweltbundesamt rät besonders bei Schwangeren, Säuglingen und Kleinkindern zur Vorsicht.

Was kann man tun?

Zerbricht die Lampe in der Wohnung, sollte man das Fenster öffnen und den Raum gut lüften. Anschließend sollten die Scherben aufgesammelt oder vorsichtig mit einem Blatt Papier zusammengekehrt werden. In einem geschlossenen Behälter sollen die Scherben dann zum Wertstoffhof gebracht werden. Auf keinen Fall sollte man den Staubsauger benutzen.

Und was ist mit intakten Lampen, die aber nicht mehr funktionieren?

Die sollen nicht in den Hausmüll. Man kann sie bei einer Sammelstelle in einem Geschäft abgeben. Die findet man zum Beispiel in Drogeriemärkten oder größeren Elektrofachmärkten. Wichtig ist, dass diese Sammelbehälter so gestaltet sind, dass die Lampe nicht zerbricht, wenn man sie in den Behälter wirft. Denn sonst würde sich das Quecksilber im Laden ausbreiten.