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Dürreschäden Bauern bekommen Millionen-Nothilfe

Massive Dürre hat viele Bauern 2018 in Finanznot gebracht. Nun springt die Bundesregierung erstmals seit 2003 wieder mit direkter Hilfe ein.

22.08.2018, 12:02

Berlin/Magdeburg (dpa/hi) l Landwirte mit starken Einbußen wegen der wochenlangen Dürre in vielen Regionen Deutschlands sollen staatliche Nothilfen von bis zu 340 Millionen Euro bekommen. Angesichts von Ernteschäden "nationalen Ausmaßes" will der Bund 150 bis 170 Millionen Euro geben, wie Agrarministerin Julia Klöckner (CDU) am Mittwoch in Berlin erklärte. Die Länder sollten ergänzend die Hälfte des Gesamtbetrags tragen. Insgesamt seien nach Länderangaben bundesweit rund 10 000 Betriebe so sehr betroffen, dass sie in ihrer Existenz bedroht seien.

Generelle Schwelle für Hilfen ist, dass in einem Betrieb mehr als 30 Prozent der durchschnittlichen Jahreserzeugung zerstört sind. Die konkreten Verfahren für die Unterstützung wollen der Bund und die betroffenen Länder nun gemeinsam festlegen. Zuletzt hatte sich der Bund 2003 wegen einer Dürre an Finanzhilfen beteiligt. Damals zahlte er mit acht betroffenen Ländern insgesamt 80 Millionen Euro aus.

Massive Trockenheit hat in diesem Jahr vor allem im Norden und Osten teils schwere Ernteausfälle verursacht. Bundesweit ergebe sich bei Getreide eine Menge von 35,6 Millionen Tonnen und damit ein Minus von 22 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, teilte der Bauernverband in seiner Bilanz mit. Hinzu kämen Einbußen bei Kartoffeln, Zuckerrüben und vor allem beim Anbau von Tierfutter. In einigen Regionen lägen Ernteverluste zwischen 50 und 70 Prozent bis hin zu Totalausfällen.

Bauernpräsident Joachim Rukwied sprach von einer "miserablen Getreideernte". Daher sei es dringend geboten, dass Bund und Länder ein Hilfsprogramm mit Unterstützungsmaßnahmen für die betroffenen Betriebe rasch auf den Weg bringen. Höhere Erzeugerpreise für Getreide an den internationalen Märkten seien dringend erforderlich.

Ackerbauern mit großen Einbußen profitierten aber nur begrenzt, wenn sie keine nennenswerten Mengen zu höheren Preisen absetzen könnten. Der Verband hat Hilfen von bis zu einer Milliarde Euro gefordert.

Landwirtschaftliche Betriebe können ab sofort Anträge stellen, wenn sie Zwischenfrüchte auf ihren Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) zu Futterzwecken nutzen wollen. Sie können den Aufwuchs selbst nutzen oder auch im Rahmen der Nachbarschaftshilfe (ohne Gewinnerzielungsabsicht) einem anderen viehhaltenden Betrieb überlassen. Nicht zulässig ist eine Nutzung für andere als Futterzwecke, wie zum Beispiel die Verwertung in Biogasanlagen.

Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert erläutert die Hilfsmaßnahme: „Unsere Landwirtinnen und Landwirte können jetzt Zwischenfrüchte aussäen, die als Futter nutzbar sind. Sie können jetzt die Vegetationszeit noch sinnvoll nutzen und noch im Herbst die Zwischenfrüchte als Tierfutter ernten. Dies ist ein weiterer Baustein unserer Dürrehilfen. Wir unterstützen unsere Landwirtinnen und Landwirte mit allen notwendigen Maßnahmen.“

„Allerdings müssen wir jetzt auf die Bundesratsentscheidung warten, damit die Anträge auch bewilligt werden können“, so die Ministerin weiter. Für diese Maßnahme sei kurzfristig eine Änderung der entsprechenden nationalen Verordnungen notwendig. Diese Änderungen sollen in der nächsten Sitzung des Bundesrates am 21. September in einem verkürzten Verfahren beschlossen werden.

Das Antragsformular für Sachsen-Anhalt ist auf der Internetseite http://www.elaisa.sachsen-anhalt.de ab sofort verfügbar. Mit dem Antrag sind die entsprechenden Nachweise für die Aussaat und Erklärungen einzureichen bzw. nachzureichen. Die Anträge sind beim jeweils zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) zu stellen. Das ALFF prüft die Anträge und genehmigt diese, sobald die Verordnungsänderungen in Kraft getreten sind.

Zum Kommentar "Landwirtschaft ist besondere Branche" von Alois Kösters