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Reformgesetz Häftlinge arbeiten ohne Rentenversicherung

Strafgefangene, die während ihrer Haft im Gefängnis arbeiten, zahlen bisher nicht auf ihr Rentenkonto ein.

26.02.2018, 13:37

Berlin (dpa) l Häftlinge, die in deutschen Gefängnissen arbeiten, sind nicht rentenversichert – obwohl der Bund das vor mehr als 40 Jahren in einem Gesetz vorgesehen hat. 1976 wurde in das Bundesstrafvollzugsgesetz die Vorschrift aufgenommen, auch Strafgefangene in die Rentenversicherung einzubeziehen. "Das Inkrafttreten dieser Regelungen wurde jedoch einem besonderen Bundesgesetz vorbehalten, welches nicht zustande kam", sagte ein Sprecher des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) der Deutschen Presse-Agentur.

Allerdings ist die Vorschrift inzwischen laut BMAS gegenstandslos – weil sie durch das Rentenreformgesetz 1992 aufgehoben wurde. Dennoch halte die Bundesregierung den Einbezug von Häftlingen in die Rentenversicherung "grundsätzlich für sinnvoll", so der Sprecher. Dass Strafgefangene bisher nicht aufs Rentenkonto einzahlen, "beruht im Wesentlichen auf finanziellen Vorbehalten der Länder, die in diesem Falle die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung übernehmen müssten."

2015 wurde eine gemeinsame Arbeitsgruppe der Finanz- und Arbeitsminister gegründet, die sich mit dem Thema befasst und Empfehlungen formuliert hat. Ihren Bericht hat die Gruppe nach Angaben eines Sprechers Ende 2017 der Justizministerkonferenz zugestellt. Zum jüngsten Stichtag 2017 saßen laut Statistischem Bundesamt rund 52.000 Menschen in deutschen Gefängnissen.