1. Startseite
  2. >
  3. Deutschland & Welt
  4. >
  5. Wirtschaft
  6. >
  7. Volkswagen muss an Altmärkerin zahlen

Diesel-Skandal Volkswagen muss an Altmärkerin zahlen

Eine Autobesitzerin hat den Volkswagen-Konzern verklagt und das Landgericht Stendal hat ihr 17.000 Euro zugesprochen.

Von Wolfgang Biermann 06.03.2018, 10:49

Stendal l Eine Krankenschwester aus dem Altmarkkreis Salzwedel hat vor dem Landgericht Stendal gegen den VW-Konzern gewonnen. Sie hatte Volkswagen verklagt, weil sie einen Skoda mit manipulierter Abgas-Software gekauft hatte. Nun muss der Konzern 17.000 Euro Schadenersatz zahlen, doch das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die 1. Zivilkammer unter Vorsitz von Landgerichtsvizepräsidentin Haide Sonnenberg verurteilte den Wolfsburger Autobauer wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung an Klägerin Beate Büschel.

Die Krankenschwester hatte im Februar 2015 für 22.000 Euro einen Skoda Yeti 2.0 Green Tec mit einem VW-Motor gekauft. Allein wegen der im Verkaufsprospekt offerierten niedrigen Abgaswerte und des niedrigen Verbrauchs, wie sie im Prozess sagte. Die in dem Yeti eingebaute Software bewerteten die Richter als unzulässige Abschalteinrichtung. Der Wagen sei daher beim Kauf mit einem Mangel behaftet gewesen. Darüber hätten sowohl Händler als auch Endverbraucher aufgeklärt werden müssen.

Die Klägerin ließ ein Update durchführen, doch daraufhin folgten Probleme mit dem Wagen, weshalb sie Volkswagen verklagte. Das erste Vergleichsangebot hat ihr Anwalt abgelehnt.

Das Gericht schob im Urteil dem VW-Konzern einen sogenannten Organisationsmangel zu. Soll heißen, egal ob der Vorstand von der Schummelsoftware wusste oder nicht, müsse er sich dieses Wissen zurechnen lassen. Als Gebrauchsvorteil wertete das Gericht die seit dem Kauf des Skoda von der Klägerin gefahrenen 60.000 Kilometer und nahm dafür einen Abschlag von 5000 Euro vom Neupreis vor.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. VW und auch die Klägerin können dagegen Berufung beim Oberlandesgericht Naumburg einlegen.

"Ich hätte ganz gerne den vollen Kaufpreis zurück gehabt", erklärte Klägerin Beate Büschel. Sie wolle sich aber erst nach Eingang des schriftlichen Urteils mit ihrem Anwalt beraten.