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"Daten als Eintrittspreis" Clubhouse im Stiftung-Warentest-Check

Clubhouse ist angesagt, aber datenhungrig. Vom Verbraucherzentrale Bundesverband gab es bereits eine Abmahnung. Nun hat auch die Stiftung Warentest die App begutachtet. Mit anderem Ergebnis?

10.02.2021, 13:23
Christin Klose
Christin Klose dpa-tmn

Berlin (dpa/tmn) - Clubhouse sammelt unnötig viele Daten und verstößt mit ihrer Datenschutzerklärung gegen die Datenschutzgrundverordnung. Zu diesem Ergebnis kommt die Stiftung Warentest, die die derzeit nur für iOS verfügbare App für Live-Diskussionen unter die Lupe genommen hat.

Wolle sich Clubhouse in Europa langfristig als soziales Netzwerk etablieren, müsse der Betreiber beim Datenschutz nachbessern. Allen, die Clubhouse trotzdem schon jetzt nutzen oder nutzen wollen, raten die Warentester: Freundinnen und Freunde, die man einladen möchte, sollte man vorab um Zustimmung bitten, damit deren Kontaktdaten nicht ungewollt bei Clubhouse landen. Denn der Anbieter Alpha Exploration räume sich das Recht ein, die erfassten Kontaktdaten für Marketing- und Werbezwecke zu verwenden.

Wer gar keine Freunde einladen möchte, könne der App übrigens auch ganz untersagen, das Adressbuch einzusehen. Immerhin: Bei der Datenstrom-Analyse konnte nicht festgestellt werden, dass das komplette Adressbuch zum Anbieter-Server übertragen wird.

Großer Datenhunger

Dafür aber viele weitere Daten: Erfasst und versendet werden den Angaben zufolge unter anderem wo man sich aufhält, was für ein Smartphone man nutzt, bei welchem Mobilfunkanbieter man ist, welche Chaträume man besucht hat und wie lange man dort war sowie wann und wie lange man die App insgesamt verwendet hat.

Einige dieser Daten fließen an Clubhouse-Server, andere an Apple und wieder andere zur Datenanalyse-Firma Amplitude in den USA. Außerdem wichtig zu wissen: Der Anbieter schneidet laut eigenen Angaben alle Diskussionen mit und speichert sie zumindest temporär.

Insgesamt werten die Warentester das Abgreifen der persönlichen Daten als "Eintrittspreis" für Clubhouse. Die Mängelliste der Expertinnen und Experten ist aber noch länger. Sie kritisieren weiterhin, dass deutschsprachige Clubhouse-Nutzerinnen und -Nutzer sich nicht ausreichend über die Datenschutzpraktiken von Alpha Exploration informieren können, weil die Datenschutzerklärung bisher nur auf Englisch vorliegt.

Verstöße gegen EU-Recht

Weitere zentrale Ergebnisse der Prüfung: Die Rechte, die sich der Anbieter für die Verwendung der Nutzerdaten einräumt, seien zu weitgehend. Verbraucherinnen und Verbraucher würden nicht ausreichend über ihre Rechte aufgeklärt.

Es werde zudem kein Verantwortlicher benannt, der für die Datenverarbeitung zuständig ist. Und es fehle ein Impressum. Somit verstoße das Clubhouse-Angebot in mehreren Punkten gegen europäisches Recht, insbesondere gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

© dpa-infocom, dpa:210210-99-381760/2

Analyse der Stiftung Warentest

Privacy Policy von Clubhouse

vzbv auf Twitter zur Abmahnung