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Grusel-Goofy und Co. Kettenbriefe spielen mit der Angst - das sollten Eltern tun

Digitale Kettenbriefe und Wettbewerbe sind ein Faszinosum - gerade für Kinder und Jugendliche. Allerdings hört der Spaß ziemlich schnell auf. Darauf sollten Eltern achten.

19.02.2021, 13:37
Silvia Marks
Silvia Marks dpa-tmn

Stuttgart (dpa/tmn) - "Du kannst jederzeit den Kontakt abbrechen, ohne dass es für dich selbst oder andere Menschen Konsequenzen hat." Das ist der wichtigste Aufklärungsgrundsatz, mit dem Eltern ihre Kinder auf Horrorkettenbriefe oder gefährliche Wettbewerbe in sozialen Netzwerken und bei Messenger-Chats vorbereiten sollten, rät die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes.

Kinder und Jugendliche müssten verstehen, dass es im Netz Menschen gibt, die andere nicht nur beleidigen und belästigen, sondern ihnen auch bewusst Angst machen wollen. Unter Umständen sei das Versenden von Kettenbriefen sogar strafbar, wenn deren Inhalte über harmlose Späße hinausgingen.

Kettenbriefe können strafbar sein

Wer etwa einen Horrorkettenbrief verfasst oder einen solchen weiterleitet, macht sich der Polizei zufolge dann strafbar, wenn der Inhalt etwa eine Gewaltandrohung (§241 StGB) oder Anleitung zu Gewalt (§ 111 Absatz 1 StGB) enthält. So etwas also am besten gleich löschen und keinesfalls teilen, verbreiten oder darauf antworten - auch wenn die Neugierde groß ist.

Horrorkettenbriefe skizzieren oft dramatische Folgen, sollte der Kettenbrief nicht weitergeleitet werden. Mitunter wird der Tod nahestehender Menschen oder das Erscheinen eines Monsters angedroht.

Derzeit kursiere beispielsweise die sogenannte Grusel-Goofy-Challenge, bei der Kinder und Jugendliche mit einem Goofy-Foto angeschrieben werden. Wer reagiert, wird gefragt: "Willst du mit mir spielen?". Wird das bejaht, werde eine "Aufgabe" gestellt, die Kindern immense Angst einflößen könne, warnt die Polizei.

© dpa-infocom, dpa:210219-99-511490/2

Warnung der Polizei