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Tiefgefrorene Ware Für aufgetautes Fleisch an Bedientheke gilt Hinweispflicht

An der Frischfleischtheke muss für den Verbraucher klar erkennbar sein, ob die Ware vor dem Verkauf schon einmal eingefroren war. Für Geflügelfleisch gelten sogar strengere Sonderregeln.

14.05.2019, 09:59

München (dpa/tmn) - Verbraucher gehen meist davon aus, dass Fleisch an der Bedientheke immer frisch ist. Tatsächlich ist es aber möglich, dass es tiefgefroren und erst zum Verkauf aufgetaut wurde.

Ist das der Fall, muss ein entsprechender Hinweis in unmittelbarer Nähe der Bezeichnung stehen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Bayern hin. Bei zerkleinertem Fleisch wie Gulasch oder Hackfleisch darf der Hinweis aber fehlen. Das gilt auch, wenn aufgetautes Fleisch beispielsweise mariniert wird.

Denn die Vorschrift greift nicht, wenn nur einzelne Zutaten eingefroren waren, nicht aber das gesamte Endprodukt. Bei Mariniertem gelte das Fleisch nur als Zutat des Endproduktes, so die Ernährungsexperten.

Für Geflügelfleisch hingegen gelten strengere Regeln. Frisches Geflügelfleisch darf zu keinem Zeitpunkt eingefroren gewesen sein. Dies betrifft auch marinierte Putensteaks oder Geflügelspieße.